Fristen & Firmenbuch

Jahresabschluss offenlegen: 9 Monate Frist, Zwangsstrafen und die XML-Pflicht seit 1.1.2026

Die Offenlegung ist die unspektakulärste Pflicht im Jahreslauf einer GmbH — und die mit dem verlässlichsten Strafmechanismus. Niemand mahnt vorher, niemand ruft an: Nach neun Monaten läuft die Frist ab, und danach kommen Zwangsstrafen automatisch. Hier steht, wen es trifft, wie du rückwärts planst, was sich seit 1.1.2026 am Einreichweg geändert hat und welche Unterlagen der Steuerberater wann braucht.

7 Minuten Lesezeit Stand August 2026 mit Fristen-Rechner

Wen die Pflicht trifft

Die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht regelt § 277 UGB. Betroffen sind:

  • Kapitalgesellschaften — GmbH, AG und FlexKapG — ausnahmslos.
  • Die GmbH & Co KG. Sie ist zwar eine Personengesellschaft, gilt aber als „verdeckte Kapitalgesellschaft“: Weil kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, gelten Rechnungslegung und Offenlegung wie bei einer Kapitalgesellschaft (§ 189 Abs. 1 Z 1, § 221 Abs. 5 UGB).
  • Genossenschaften nicht ausnahmslos, sondern beim Überschreiten von Größenmerkmalen des § 221 UGB beziehungsweise bei Aufsichtsratspflicht (§ 22 Abs. 6 GenG).

Nicht betroffen sind Einzelunternehmen sowie OG und KG, bei denen eine natürliche Person unbeschränkt haftet — für den typischen Ein-Mann-Installateur oder die klassische Familien-KG ist das Thema also erledigt, bevor es beginnt. Wer als Einzelunternehmer über die Umsatzschwellen des § 189 UGB in die Rechnungslegungspflicht rutscht, wird deswegen noch nicht offenlegungspflichtig.

Die Frist: neun Monate nach dem Bilanzstichtag

Merksatz

Der Jahresabschluss ist längstens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht offenzulegen. Bei Bilanzstichtag 31.12. ist der letzte Tag der 30. September des Folgejahres. Maßgeblich ist das Einlangen, nicht das Absenden.

Quelle: § 277 UGB (Frist), § 283 UGB (Zwangsstrafen); WKO und USP zur Bilanzveröffentlichung. Stand: August 2026.

Diese neun Monate klingen großzügig, sind es aber nicht. In ihnen muss der Abschluss erstellt, geprüft, von der Generalversammlung festgestellt und danach übermittelt werden. Wer im Juli die Unterlagen aus dem Vorjahr zusammensucht, hat rechnerisch noch Zeit, praktisch aber keine mehr — spätestens weil der Steuerberater im Spätsommer die Abschlüsse aller seiner GmbH-Klienten gleichzeitig auf dem Tisch hat.

Ein abweichendes Geschäftsjahr verschiebt den Termin entsprechend mit: Bei Stichtag 30. Juni endet die Frist mit Ablauf des 30. März des Folgejahres. Der häufigste Denkfehler ist die Kopplung an die Steuererklärung — die hat ihre eigenen Fristen und rettet dich hier nicht. Rechne den Termin lieber einmal mit dem Rechner unten aus, als ihn im Kopf zu schätzen.

Rechner: dein Termin und die Meilensteine davor

Kostenlos, ohne Anmeldung, rechnet direkt in deinem Browser — es werden keine Daten übertragen.

Offenlegungs-Fristenrechner

Trag deinen Bilanzstichtag ein. Der Rechner zeigt den letzten Tag der Frist nach § 277 UGB und drei Meilensteine, die davor stehen sollten.

Unterlagen beim Steuerberater
Entwurf des Abschlusses liegt vor
Feststellung durch die Gesellschafter
Letzter Tag der Offenlegung (§ 277 UGB)

Die Meilensteine sind Erfahrungswerte für die Rückwärtsplanung (drei, fünf und acht Monate nach dem Stichtag), keine gesetzlichen Termine. Gesetzlich bindend ist nur der letzte Tag.

Zwangsstrafen: wie teuer Nichtstun wird

Der unangenehme Teil, und der Grund, warum dieser Termin anders behandelt gehört als andere: Die Zwangsstrafen nach § 283 UGB kommen automatisch. Es gibt keine Mahnung, keine Aufforderung, keinen Anruf.

PunktWas gilt
Höheab 700 Euro
Gegen wengegen jeden Geschäftsführer einzeln und zusätzlich gegen die Gesellschaft
Wiederholungbei weiterer Säumnis alle zwei Monate erneut
Größere Gesellschaftenbei mittelgroßen und großen Gesellschaften ein Vielfaches des Grundbetrags
Endeerst mit der tatsächlichen Offenlegung

Rechne das einmal für eine kleine GmbH mit zwei Geschäftsführern durch: 700 Euro je Geschäftsführer plus 700 Euro gegen die Gesellschaft sind 2.100 Euro in der ersten Runde — und zwei Monate später wieder. Es gibt kaum eine Verwaltungspflicht, bei der Aufschieben so schnell so teuer wird. Wer eine Zwangsstrafverfügung im Haus hat, holt daher zuerst die Offenlegung nach und prüft erst danach das Rechtsmittel; die Frist dafür ist kurz, weshalb das Schreiben am selben Tag zum Berater gehört.

Seit 1.1.2026: strukturierter XML-Datensatz

Neuer Einreichweg

Die Einreichung ist zwingend elektronisch als strukturierter XML-Datensatz in der Struktur JAb 4.0 vorzunehmen — über eine ERV-Übermittlungsstelle oder über das Online-Formular auf justizonline.gv.at. FinanzOnline steht als Übermittlungsweg seit 1. Jänner 2026 nicht mehr zur Verfügung. An der Neun-Monats-Frist ändert das nichts.

Quelle: Verfahrensbeschreibung ERV — JAb 4.0 (Justiz); WKO zur Übermittlung der Bilanzen an das Firmenbuch. Stand: August 2026.

Praktisch betrifft dich das vor allem in einem Fall: wenn du bisher selbst über FinanzOnline eingereicht hast. Dann brauchst du ab sofort einen anderen Weg — entweder den Steuerberater beziehungsweise eine Übermittlungsstelle, oder das Online-Formular der Justiz. Wenn dein Steuerberater ohnehin über den ERV einreicht, ändert sich für dich nichts außer der Bezeichnung im Kostenvoranschlag. Frag trotzdem einmal aktiv nach, wer die Übermittlung im laufenden Jahr macht — die typische Panne ist nicht der falsche Weg, sondern die Annahme, „der andere“ kümmere sich darum.

Was offengelegt wird

Der Umfang hängt an der Größenklasse nach § 221 UGB — Kleinstkapitalgesellschaft, kleine, mittelgroße oder große Gesellschaft, bestimmt nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl. Je kleiner die Gesellschaft, desto weniger wird öffentlich: Kleine Gesellschaften legen im Wesentlichen die Bilanz und den Anhang offen, die Gewinn- und Verlustrechnung bleibt außen vor; größere Gesellschaften müssen deutlich mehr veröffentlichen, samt Lagebericht und gegebenenfalls Bestätigungsvermerk.

Die Schwellenwerte des § 221 UGB wurden zuletzt angehoben. Weil sich dadurch die Einstufung eines Betriebs ändern kann, lohnt der Blick auf die aktuell geltenden Werte im Gesetzestext oder die kurze Rückfrage beim Steuerberater — die Größenklasse entscheidet nicht nur über den Umfang der Offenlegung, sondern auch über die Höhe möglicher Zwangsstrafen.

Rückwärts geplant: der Zeitplan, der hält

Ein Ablauf, mit dem der Termin nicht knapp wird — gerechnet ab dem Bilanzstichtag:

  1. Bis Monat 3: Belege, Kontoauszüge, Kassabuch, Inventur und Anlagenliste vollständig beim Steuerberater. Offene Posten und Rückstellungen abgestimmt.
  2. Bis Monat 5: Entwurf des Jahresabschlusses liegt vor. Jetzt ist noch Zeit für Rückfragen zu Bewertungen und Abgrenzungen — im September ist sie es nicht mehr.
  3. Bis Monat 8: Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter, Protokoll abgelegt. Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften den Prüfungsablauf entsprechend früher einplanen.
  4. Bis Monat 9: Übermittlung an das Firmenbuch, Eingangsbestätigung abgelegt.

Der entscheidende Punkt ist nicht der Plan, sondern die Erinnerung. In Buchl hängt der Offenlegungstermin an deiner Rechtsform und deinem Bilanzstichtag und erscheint mit Vorlauf im Fristenkalender — samt Datenexport für den Steuerberater. Übermittelt wird nichts automatisch: Die Einreichung beim Firmenbuch macht dein Steuerberater beziehungsweise die Übermittlungsstelle, Buchl erinnert nur an den Termin.

Termin- und Unterlagen-Checkliste zum Ausdrucken

Die Rückwärtsplanung als Blatt zum Abhaken, dazu die Liste der Unterlagen, die der Steuerberater für den Abschluss braucht. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Kurz zusammengefasst

Neun Monate nach dem Bilanzstichtag ist Schluss (§ 277 UGB), bei Stichtag 31.12. also der 30. September. Danach kommen Zwangsstrafen ab 700 Euro automatisch — je Geschäftsführer und gegen die Gesellschaft, alle zwei Monate erneut (§ 283 UGB). Seit 1.1.2026 läuft die Einreichung als strukturierter XML-Datensatz über JustizOnline oder eine ERV-Übermittlungsstelle, FinanzOnline nicht mehr. Klär einmal im Jahr aktiv, wer die Übermittlung macht.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss beim Firmenbuch sein?
Längstens neun Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 277 UGB). Bei einem Bilanzstichtag zum 31. Dezember ist der letzte Tag daher der 30. September des Folgejahres. Maßgeblich ist das Einlangen beim Firmenbuchgericht, nicht das Absenden — plan deshalb nicht auf den letzten Tag.
Wen trifft die Offenlegungspflicht überhaupt?
Kapitalgesellschaften, also GmbH, AG und FlexKapG, in jedem Fall. Ebenso die GmbH & Co KG: Weil bei ihr kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, gelten Rechnungslegung und Offenlegung wie bei einer Kapitalgesellschaft (§ 189 Abs. 1 Z 1, § 221 Abs. 5 UGB). Bei Genossenschaften greift die Pflicht nicht ausnahmslos, sondern beim Überschreiten der Größenmerkmale beziehungsweise bei Aufsichtsratspflicht. Einzelunternehmen sowie OG und KG mit natürlichen Personen als Vollhaftern trifft sie nicht.
Was kostet es, wenn die Frist versäumt wird?
Bei Versäumnis werden automatische Zwangsstrafen verhängt — ab 700 Euro, und zwar gegen jeden Geschäftsführer einzeln und zusätzlich gegen die Gesellschaft. Bleibt die Offenlegung weiter aus, wird die Strafe alle zwei Monate erneut verhängt (§ 283 UGB). Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften sieht das Gesetz ein Vielfaches dieses Betrags vor. Bei zwei Geschäftsführern summiert sich das also schon in der ersten Runde spürbar.
Was hat sich seit 1.1.2026 geändert?
Der Übermittlungsweg. Die Einreichung erfolgt zwingend elektronisch als strukturierter XML-Datensatz in der Struktur JAb 4.0 — entweder über eine ERV-Übermittlungsstelle oder über das Online-Formular auf justizonline.gv.at. FinanzOnline steht als Übermittlungsweg seit 1. Jänner 2026 nicht mehr zur Verfügung. An der Neun-Monats-Frist selbst ändert das nichts.
Kann ich als Geschäftsführer die Strafe auf die Gesellschaft abwälzen?
Nein. Die Zwangsstrafe nach § 283 UGB trifft die Geschäftsführer persönlich, zusätzlich zur Strafe gegen die Gesellschaft. Genau deshalb ist die Offenlegung kein Thema, das man ausschließlich dem Steuerberater überlässt: Der Termin gehört in deinen eigenen Kalender, auch wenn die Einreichung jemand anderer macht.
Was tue ich, wenn schon eine Zwangsstrafverfügung im Haus ist?
Zuerst die Offenlegung nachholen, denn jeder weitere Zwei-Monats-Zyklus kostet erneut. Parallel prüfen, ob gegen die Verfügung ein Rechtsmittel möglich ist — die Frist dafür ist kurz und in § 283 UGB geregelt. Das Schreiben gehört daher am selben Tag zum Steuerberater oder zur Anwältin und nicht auf den Stapel.

Quellen und weiterlesen

Den Termin nie wieder im Kopf behalten müssen

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