Der Stand der Förderaktion
Wichtig zuerst
Der Handwerkerbonus des Bundes war eine befristete Aktion für handwerkliche Leistungen der Jahre 2024 und 2025. Nach dem Stand August 2026 ist die Aktion ausgelaufen: Die Einreichung für Leistungen des Jahres 2025 endete Ende Februar 2026, die Nachreichmöglichkeit Ende April 2026. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, eine Fortführung durch den Bund gibt es nicht. Wenn dich also ein Kunde heute nach dem Bonus fragt, ist die ehrliche Antwort: gibt es nicht mehr.
Quelle: WKO — „Handwerkerbonus: Förderaktion ausgelaufen“; handwerkerbonus.gv.at. Stand: August 2026.Das heißt aber nicht, dass das Thema erledigt ist. An die Stelle der Bundesaktion sind in der Praxis die Landes- und Gemeindeförderungen getreten — Sanierungs-, Heizungstausch- und Barrierefreiheitsprogramme, die es in jedem Bundesland in eigener Ausprägung gibt. Und die verlangen fast durchwegs dasselbe wie der Handwerkerbonus: eine Rechnung, auf der man sieht, welcher Teil des Betrags auf die Arbeit entfällt. Wer seine Rechnungen ohnehin so aufbaut, muss nie nachbessern.
Wie der Handwerkerbonus funktioniert hat
Das Grundprinzip ist es wert, verstanden zu werden, weil es bei Landesförderungen fast identisch wiederkehrt:
- Antragsteller war der Privatkunde, nicht der Betrieb. Du hast die Rechnung gestellt, beantragt und kassiert hat die Förderung dein Kunde.
- Gefördert wurde ein Prozentsatz der Arbeitskosten — 20 % der Arbeitsleistung, gedeckelt mit einem Höchstbetrag je Person. Für Leistungen des Jahres 2025 lag der Deckel bei 1.500 Euro; in der ersten Runde für Leistungen 2024 war er höher.
- Voraussetzung war die getrennt ausgewiesene Arbeitsleistung auf der Rechnung. Ohne diese Trennung war der Antrag nicht bearbeitbar.
- Eingereicht wurde die bezahlte Rechnung über eine eigene Förderplattform des Bundes.
Für dich als Betrieb war der Bonus deshalb nie ein Steuerthema, sondern ein Rechnungsthema. Und genau dort ist er auch geblieben.
Was Arbeitsleistung ist — und was nie dazuzählte
Die Trennlinie war in allen Runden dieselbe und gilt bei Landesförderungen sinngemäß weiter:
| Zählt zur Arbeitsleistung | Zählt nicht dazu |
|---|---|
| Montage-, Installations- und Reparaturstunden am Objekt | Material, Geräte, Ersatzteile, Bauteile |
| Demontage und Vorbereitungsarbeiten vor Ort | Anfahrt, Kilometergeld, Wegzeiten |
| Inbetriebnahme und Einschulung beim Kunden | Entsorgung, Container, Deponiegebühren |
| Regiestunden, wenn sie als Arbeitszeit ausgewiesen sind | Gerätemiete, Kran, Gerüst, Fremdleistungen |
| — | Planungs-, Bewilligungs- und Behördenkosten |
Die häufigste Grauzone ist die Wegzeit. Sie fühlt sich wie Arbeitszeit an, wird aber praktisch überall der Anfahrt zugeschlagen und ist damit nicht gefördert. Wer Wegzeit stillschweigend in die Montagestunden hineinrechnet, bläht den Lohnanteil künstlich auf — und riskiert bei einer Nachfrage, dass die ganze Position angezweifelt wird. Führ die Anfahrt lieber als eigene Position. Das ist ehrlicher und beim nächsten Auftrag auch für dich selbst nachvollziehbar.
So weist du den Lohnanteil auf der Rechnung aus
Es gibt zwei Wege, die beide funktionieren — der zweite ist der bessere:
- Positionsweise trennen. Arbeitszeit, Material und Anfahrt stehen als eigene Positionen im Rechnungskörper. Das ist die sauberste Form, weil der Kunde die Trennung sieht, ohne dass jemand etwas erklären muss.
- Zusätzlich den Gesamtbetrag der Arbeit ausweisen. Ein Satz unter der Summe, der den enthaltenen Arbeitsanteil in einer Zahl nennt. Das ist der Satz, den Förderstellen suchen, und er erspart dir Rückrufe wie „Können Sie mir das bitte noch aufschlüsseln?“.
Formulierung zum Übernehmen
„Im Rechnungsbetrag enthaltener Arbeits- und Lohnanteil: 1.240,00 € netto (Montage- und Installationsarbeiten vor Ort). Nicht enthalten sind Material, Anfahrt und Entsorgung.“
Und für das Angebot, damit der Kunde vorher weiß, woran er ist: „Im Angebotspreis enthaltener Arbeits- und Lohnanteil: 1.240,00 € netto.“
Drei Details, an denen es in der Praxis scheitert: Schreib immer dazu, ob die Zahl netto oder brutto ist. Nenn einen Eurobetrag, keinen Prozentsatz — Prozentangaben muss die Förderstelle erst umrechnen und tut es im Zweifel nicht. Und halte die Zahl konsistent zwischen Angebot, Anzahlungs- und Schlussrechnung; Abweichungen ohne Erklärung sind der klassische Auslöser für Rückfragen.
Wenn du mit getrennten Kostenarten kalkulierst, entsteht diese Zahl nebenbei: In Buchl hat jede Position eine Kostenart — Arbeit, Material, Fahrt, Maschine, Fremdleistung — und der Arbeits- und Lohnanteil wird auf Angebot und Rechnung automatisch als eigener Betrag ausgewiesen. Du musst am Ende nichts addieren und nichts nachtragen.
Rechner: Lohnanteil und Anteil am Auftrag
Kostenlos, ohne Anmeldung, rechnet direkt in deinem Browser — es werden keine Daten übertragen.
Lohnanteil-Rechner
Trag die Nettobeträge deiner Kostenarten ein. Unten steht der Arbeitsanteil, sein Anteil am Auftrag und der fertige Satz für die Rechnung.
Satz für die Rechnung erscheint hier.
Unverbindliche Berechnung. Anfahrt, Wegzeit, Entsorgung und Gerätekosten zählen bewusst nicht zum Arbeitsanteil — genau diese Abgrenzung wollen Förderstellen sehen.
Warum der getrennte Ausweis auch ohne Bonus bleibt
Ein weit verbreiteter Irrtum, den man Kunden immer wieder ausreden muss: In Österreich gibt es — anders als in Deutschland — keinen allgemeinen Absetzposten für Handwerkerleistungen in der privaten Wohnung. Die Arbeitnehmerveranlagung kennt so etwas nicht. Trotzdem zahlt sich die getrennte Ausweisung aus, und zwar dauerhaft:
- Landes- und Gemeindeförderungen. Sanierung, Fenstertausch, Heizungsumstellung, barrierefreier Umbau: Fast jede dieser Förderungen will wissen, was Arbeit und was Material war. Manche fördern nur das Material, manche nur die Arbeit — beides brauchst du getrennt.
- Vermieter und Hausverwaltungen. Sie müssen Instandhaltung und Herstellungsaufwand auseinanderhalten und brauchen deine Aufschlüsselung für ihre eigene Steuererklärung.
- Versicherungsfälle. Bei Wasser- und Sturmschäden rechnet die Versicherung Arbeit und Material unterschiedlich ab. Eine Sammelposition führt hier verlässlich zu Rückfragen.
- Außergewöhnliche Belastungen. Etwa bei behinderungsbedingten Umbauten kann ein Teil steuerlich relevant werden — die Beurteilung macht der Steuerberater, die Grundlage lieferst du.
- Deine eigene Kalkulation. Wenn du weißt, welcher Deckungsbeitrag aus Stunden und welcher aus Materialaufschlag kommt, kannst du beim nächsten Angebot begründet entscheiden. Wer alles in einer Summe führt, kalkuliert nach Gefühl.
Fünf Fehler, die Kunden den Antrag gekostet haben
- Eine Sammelposition „Sanierung Bad, pauschal“. Ohne Aufteilung war die Rechnung für den Antrag wertlos — und die Nachbesserung kostet dich Zeit, nicht den Kunden.
- Anfahrt in die Arbeitsstunden gerechnet. Fällt bei jeder genaueren Prüfung auf.
- Prozentangabe statt Eurobetrag. „Davon rund 40 % Arbeit“ ist keine Zahl, mit der eine Förderstelle arbeitet.
- Netto und brutto vermischt. Der Lohnanteil netto, der Rechnungsbetrag brutto, kein Hinweis dazu — der Kunde beantragt den falschen Betrag.
- Anzahlungs- und Schlussrechnung mit unterschiedlichen Lohnanteilen ohne Erklärung. Bei kumulativen Schlussrechnungen unbedingt darauf achten, dass sich die Beträge auflösen.
Kurz zusammengefasst
Die Bundesförderung ist nach dem Stand August 2026 ausgelaufen. Der getrennte Ausweis des Arbeits- und Lohnanteils bleibt Standard, weil Landesförderungen, Vermieter und Versicherungen ihn verlangen. Praxisregel: Arbeit, Material und Anfahrt als eigene Positionen, dazu ein Satz unter der Summe mit dem Arbeitsanteil als Eurobetrag und dem Vermerk „netto“.